Zu Beginn des Beitrags sind die Beitragsempfangenden an einer schweizerischen Hochschule als Doktorierende eingeschrieben und erhalten von dieser ein Salär. Zusätzlich zum Salär des oder der Doktorierenden kann der Beitrag eine Summe zur Deckung von direkt mit der Realisierung des Projekts verbundenen Kosten beinhalten.
Der Beitrag wird für eine Dauer von 2 bis maximal 4 Jahren vergeben und setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der erste dauert 2 Jahre und der zweite 1 bis 2 Jahre. Auf ein begründetes Gesuch hin kann ein Teil der Dissertation im Ausland durchgeführt werden.
Teilnahmebedingungen:
- Diplom (Master oder gleichwertiger Abschluss) einer schweizerischen Hochschule mit ausgezeichneter Bewertung; Studienabgänger/-innen einer ausländischen Hochschule können ein Gesuch einreichen, sofern sie die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen.
- Einreichung bis zu 2 Jahre nach Erlangung des Diploms (zum Zeitpunkt des Eingabetermins). Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich, z.B. bei familiären Betreuungspflichten.
- In der Regel mindestens ein Wechsel der Hochschule zwischen dem Bachelor-Studium und der Immatrikulation als Doktorand/-in; Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich (familiäre Betreuungspflichten oder geplanter Auslandaufenthalt während des Doktorats).
- Die Dissertation wird von zwei Personen betreut: Betreuer/-in (tätig an der schweizerischen Hochschule, wo die Doktorandin oder der Doktorand immatrikuliert ist) und Co-Betreuer/-in (tätig an einer schweizerischen Hochschule oder im Ausland).
Gesuchsunterlagen:
Die vollständigen Gesuchsunterlagen müssen auf elektronischem Weg über die Plattform mySNF eingereicht werden. Weisungen zur Gesuchseinreichung sind unter "Formulare, Reglemente und Weisungen" zu finden.
Auswahlverfahren:
Für den ersten Teil des Beitrags gilt ein zweistufiges Auswahlverfahren:
- Erste Phase: Die Forschungskommission des SNF der gewählten Universität trifft aufgrund der eingereichten Dossiers eine Auswahl der besten Gesuche und unterbreitet sie dem Nationalen Forschungsrat des SNF.
- Zweite Phase: Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden eingeladen, ihr Projekt und ihren Karriereplan dem Nationalen Forschungsrat des SNF in Bern persönlich vorzustellen.
Nach den ersten 18 Monaten Förderung reichen die Beitragsempfangenden ein Gesuch für den zweiten Beitragsteil ein. Das Gesuch enthält einen Bericht über den durchgeführten ersten Teil, eine Begründung der verlangten Beitragsdauer für den zweiten Teil sowie eine Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers der Dissertation und der Co-Betreuerin bzw. des Co-Betreuers.
Ausschreibung: 3 Monate vor Eingabetermin
Eingabetermine: 10. März und 10. September
Beginn der bewilligten Beiträge: ab 1. Oktober bzw. 1. April, d.h. rund 7 Monate nach Eingabetermin