Unter einem Nachteilsausgleich sind spezifische Massnahmen zu verstehen, die zum Ziel haben, bestehende studien- und/oder prüfungsrelevante Erschwernisse zu kompensieren. Es handelt sich immer um formale Anpassungen. Der Inhalt sowie die grundsätzlichen Anforderungen an das Studium bzw. an die Prüfungen werden nicht verändert.
Nachteilsausgleiche werden grundsätzlich individuell zwischen der Universität St. Gallen und der/dem Studierenden vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass vor der Antragstellung auf Nachteilsausgleich ein Erstgespräch bei der Beratungsstelle Special Needs erforderlich ist (Kontaktdaten im Kontextmenü).
Für folgende Prüfungsleistungen kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden (Informationen siehe Kontextbereich unter Downloads):
- Zulassungsprüfung
- Prüfungen der Integrationswoche
- Zentrale Prüfungen
- Dezentrale Prüfungen
- Buchhaltungsprüfung
Zudem kann eine Erstreckung des Assessmentjahrs beantragt werden.
Für studienrelevante Aktivitäten kann eine individuelle Unterstützung angefordert werden. Auch hierfür ist ein Erstgespräch bei der Beratungsstelle Special Needs erforderlich.
Informationen und Details bezüglich Antragsfristen sowie den einzureichenden Nachweisen (Arztzeugnis, Testpsychologisches Gutachten etc.) finden Sie im Kontextbereich unter Downloads.
Nach einem Gespräch bei der Beratungsstelle Special Needs ist der Antrag beim Prüfungswesen elektronisch über Studentweb einzureichen (Link siehe Kontextmenü). Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die geforderten Nachweise und beachten Sie die jeweiligen Antragsfristen. Nicht fristgerecht gestellte Anträge werden nicht angenommen.